Dsgvo/recht 20. Februar 2026 · 23 Aufrufe

NIS-2: Die neue IT-Sicherheitspflicht betrifft über 30.000 Unternehmen

Die NIS-2-Richtlinie ist 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Erstmals müssen auch mittlere Unternehmen verbindliche Cybersecurity-Standards erfüllen. Was Sie jetzt tun müssen.

NIS-2: Die neue IT-Sicherheitspflicht betrifft über 30.000 Unternehmen

Was ist NIS-2?

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie, die Ende 2025 in deutsches Recht umgesetzt wurde und 2026 vollumfänglich in Kraft tritt. Sie ersetzt die erste NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen massiv.

Während die erste NIS-Richtlinie nur kritische Infrastrukturen wie Energieversorger und Krankenhäuser betraf, gilt NIS-2 für über 30.000 Unternehmen in Deutschland, viele davon zum ersten Mal.

Wer ist betroffen?

NIS-2 unterscheidet zwischen "wesentlichen" und "wichtigen" Einrichtungen. Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz in folgenden Sektoren:

Wesentliche EinrichtungenWichtige Einrichtungen
Energie (Strom, Gas, Öl)Post und Kurierdienste
Transport (Luft, Schiene, Wasser, Strasse)Abfallwirtschaft
Bankwesen und FinanzmarktLebensmittelproduktion und -handel
GesundheitswesenChemische Industrie
Trinkwasser und AbwasserForschungseinrichtungen
Digitale Infrastruktur (Cloud, DNS, Rechenzentren)Herstellung (Medizinprodukte, Elektronik, Fahrzeuge)
ICT-Service-Management (B2B)Digitale Dienste (Marktplätze, Suchmaschinen, Social Media)
Öffentliche Verwaltung

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

  • Risikomanagement: Systematische Identifikation und Bewertung von Cyberrisiken
  • Incident Response: Plan für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen, Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden
  • Supply-Chain-Sicherheit: Sicherheitsanforderungen an Zulieferer und Dienstleister
  • Verschlüsselung: Einsatz geeigneter Verschlüsselungsverfahren
  • Schulungen: Regelmässige Cybersecurity-Schulungen für alle Mitarbeiter
  • Geschäftsführerhaftung: Neu: Geschäftsführer haften persönlich für die Umsetzung

Strafen bei Nicht-Einhaltung

Die Strafen sind empfindlich: Für wesentliche Einrichtungen drohen bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes. Für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. EUR oder 1,4% des Umsatzes. Die Geschäftsführerhaftung ist dabei besonders brisant.

Praxis-Tipps für die Umsetzung

  1. Prüfen Sie ob Ihr Unternehmen betroffen ist (Branche + Grösse)
  2. Erstellen Sie eine Gap-Analyse: Was haben Sie schon, was fehlt?
  3. Etablieren Sie ein Information Security Management System (ISMS)
  4. Definieren Sie einen Incident-Response-Plan
  5. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmässig
  6. Dokumentieren Sie alle Massnahmen sorgfältig
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noosmedia Redaktion

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